Wie können Sie sich vor „Spannernachbarn“ schützen?

In den eigenen vier Wänden möchte man sich frei und sicher bewegen können – je nach Temperatur und Stimmung auch ohne Kleidung oder einfach oben ohne. Wenn Ihr Nachbar Sie jedoch beobachtet, kann das ein beklemmendes Gefühl sein. Aber was können Sie im Alltag tun, um mit einem neugierigen Nachbarn umzugehen?

Ab wann ist ein „Spanner“ ein „Spanner“?

Nicht jeder Blick durch das Fenster des Nachbarn oder in den Garten kann als „Spanner“ bezeichnet werden. Dies ist nicht akzeptabel, wenn der Nachbar ein Hilfsmittel wie ein Fernglas oder eine Kamera benutzt. Das Gleiche gilt, wenn der Spanner Schritte unternimmt, um einen besseren Blick auf die betroffenen Personen zu erhalten. Zu diesem Zweck wird zum Beispiel eine Leiter benutzt.

Der erste Schritt ist immer, den Nachbarn direkt anzusprechen

Wenn Ihr Nachbar nicht aggressiv oder anderweitig unzurechnungsfähig ist, sollten Sie ihn auf die Situation ansprechen, auch wenn es für alle Beteiligten unangenehm ist.

Vielleicht ist der Nachbar zu der Überzeugung gelangt, dass die betreffende Person die verstohlenen Blicke gar nicht bemerkt hat. Wenn der Spanner auf sein Tun angesprochen wird, wird er zumindest damit aufhören, weil er sich ertappt fühlt.

Der Spanner sollte niemals vor anderen Fremden zu der Situation befragt werden. Wer andere auf diese Weise bloßstellt, muss mit unkooperativem Verhalten oder im schlimmsten Fall mit Aggression rechnen. In einem Gespräch unter vier Augen kann dies fairer, harmonischer und damit zielführender gelöst werden.

Wenn der Nachbar nicht zuhören möchte, können Sie einen Sichtschutz am Fenster anbringen

Natürlich kann eine einfache Ermahnung unwirksam sein. Ein zweites Gespräch ist in der Regel unwirksam, wenn der Spanner einfach nicht aufhört, die betreffende Person heimlich zu beobachten.

In diesem Fall haben die Betroffenen zwei Möglichkeiten: Sie können sich an die Polizei wenden oder spezielle Schutzmaßnahmen ergreifen, um sich wirksam vor Spähern zu schützen.

Die Bewohner sollten abends Rollläden oder undurchsichtige Vorhänge verwenden, um den Spanner daran zu hindern, in die Wohnung zu sehen.

Andernfalls können Sie, sobald die Bewohner ihre Innenbeleuchtung einschalten, alles von draußen oder durch das Fenster des Nachbarn sehen. Mit einer optischen Barriere können Sie dies verhindern. In der Dunkelheit werden Sie nichts bemerken, weil Sie nur in den Fenstern reflektiert werden.

Wenn Sie sich Sorgen um fremde Blicke am Tag machen, sollten Sie in blickdichte Jalousien oder Vorhänge investieren. Wenn Sie den Blick von außen nach innen versperren möchten, aber nicht umgekehrt, eignen sich spezielle Fensterfolien. Diese hat eine reflektierende Wirkung und erlaubt Ihnen, nach draußen zu sehen.

Schalten Sie die dritte Partei ein, aber gehen Sie mit Vorsicht vor

In den meisten Fällen ist es keine gute Idee, Ihren Nachbarn davon zu erzählen. Sie könnten zwar die anderen Bewohner bitten, den Spanner im Auge zu behalten, aber diese Vorgehensweise hat einen Nachteil: Der Spanner könnte behaupten, es handele sich um eine Verleumdung. Opfer eines Spanners können im schlimmsten Fall mit einer Anzeige wegen Verleumdung oder ähnlichem rechnen. Wenn es um Nachbarn geht, ist Schweigen also Gold wert!

Der Vermieter sollte anstelle der Hausgemeinschaft vorgeladen werden. Wenn der Spanner und das Opfer einen gemeinsamen Vermieter haben, kann letzterer seine Autorität geltend machen. Allerdings gibt es keine Garantie, dass der Spanner dann aufhört. Einen Versuch ist es trotzdem wert!

Rechtliche Schritte sind manchmal der einzige Weg, um gegen Spanner vorzugehen

Sie haben Ihre Möglichkeiten vollständig ausgeschöpft, wenn Sie mit dem Spanner gesprochen, Ihren Vermieter informiert und alle möglichen Vorkehrungen gegen neugierige Blicke getroffen haben. Wenn der unverschämte Nachbar immer noch nicht einsehen will, dass er im Unrecht ist, hilft jetzt nur noch der Rechtsweg.

Wenn der Nachbar wiederholt dabei erwischt wird, wie er offensichtlich versucht, verbotene Blicke zu erhaschen, sobald die Nachbarin das Haus oben ohne betritt, ist das ein Grund für eine Strafanzeige. Es könnte sich um Stalking handeln, was eine Straftat nach § 283 des Strafgesetzbuches ist.

Die Opfer brauchen nur die Daten des Spanners, um eine Anzeige zu erstatten. Es ist nicht notwendig, die Dienste eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Stattdessen sollten sie sich persönlich, per E-Mail oder telefonisch an die nächstgelegene Polizeistation wenden. Die Beamten werden Sie dann ausführlich über die nächsten Schritte informieren.

Diejenigen, die das Verhalten des Spanners dokumentieren, haben bessere Erfolgsaussichten. Es wird zusammen mit Datum, Uhrzeit und Ort aufgeschrieben, inwieweit der Nachbar die betreffende Person beobachtet hat. Wenn es Zeugen gibt, sollten diese befragt oder in dem Dokument genannt werden.

Was ist aus rechtlicher Sicht noch möglich?

Sie können sich auch an das Schiedsamt wenden, wenn Sie gegen einen Spanner vorgehen wollen, ohne einen Anwalt zu beauftragen. Da es sich hierbei jedoch nicht um einen Gerichtsbeschluss oder ähnliches handelt, ist der Nachbar nicht verpflichtet, daran teilzunehmen. Wenn er jedoch nicht teilnimmt, wird er schriftlich als erfolglos erklärt. Dies wiederum kann Auswirkungen auf die Durchführung aller nachfolgenden Schritte haben.

Eine Schutzanordnung kann erwirkt werden, wenn sich Betroffene durch unerwünschte Blicke belästigt oder sogar bedroht fühlen, etwa wenn sie oben ohne oder nackt in ihrer Wohnung oder ihrem Haus sind. Ein örtliches Gericht kann diese gewähren oder darüber entscheiden. Der Nachbar kann dann daran gehindert werden, sich der betreffenden Person zu nähern.

Wenn die betreffende Person der Meinung ist, dass der Spanner ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, kann sie einen Anwalt einschalten. Dieser Anwalt wird einen schriftlichen Antrag auf eine einstweilige Verfügung bei Gericht einreichen. Jeder, der diesen Schritt unternimmt, sollte sich jedoch einer Tatsache bewusst sein: Unterlassungsansprüche können nicht immer durchgesetzt werden; in diesem Fall muss der Betroffene für die Anwaltskosten aufkommen.