Die Zulassungsnorm der Kindersitze für Fahrzeuge wird durch die Europäische Union geregelt. Seit 2013 wird die seit 2005 geltende EU-Norm ECE R 44/04 stufenweise durch die EU-Norm ECE R 129 abgelöst. Im Handel sind Auto-Kindersitze mit beiden Normen erhältlich. Moderne-Eltern.net hat sich umgesehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit ECE R 44/04 werden Fahrzeugsicherheitssitze nach der Gewichtsklasse der Kinder eingestuft.
- Die Einteilung der Kindersitze nach ECE R 129 erfolgt nach der Körpergröße.
- Verbraucher prüfen zuerst die plakatierte EU-Norm am Kindersitz und richten sich nach der jeweiligen Einstufung.
- Übersicht aller verfügbaren Kindersitze nach ECE R 44/04
Babyschale und Babywanne
Babyschalen werden im Fahrzeug rückwärtsgewandt zur Fahrtrichtung auf dem Autositz befestigt. Nach der alten Norm beträgt das Zulassungsgewicht für Baby-Kindersitze 0 bis 10 Kilogramm. Kindersitze der Gruppe 0 nach ECE R 44/04 besitzen ein sitzeigenes Hosenträgergurtsystem. Der Fahrzeuggurt dient zur Befestigung der Babyschale auf dem Fahrzeugsitz.
Mitwachsende Babyschalen der Gruppe 0+ sind für ein Gewicht von 0 bis 13 Kilogramm zulässig.
Die Babywanne gehört derselben Gruppe wie die Babyschale an. Der Unterschied besteht in der Position des Kindersitzes, der seitlich auf zwei Autositzen platziert wird.
Reboarder
Sie sind der Klasse 1 angehörig und für 9 bis 18 Kilogramm Körpergewicht zulässig. Zu dieser Klasse gehören auch Vorwärts-Kindersitze, bei denen die Kinder im Sitz in Fahrtrichtung blicken. Ausgestattet sind beide Varianten mit einem integrierten Hosenträgergurt.
In der Klasse 1+ mitwachsender Kindersitze gibt es die Einteilung in Pseudo-Reboarder und Reboarder. Sobald das Kind mindestens zehn Kilogramm wiegt, wird der Pseudo-Reboarder in Fahrtrichtung gedreht. Für Reboarder beträgt das maximale Zulassungsgewicht 18 Kilogramm.
Kindersitze der Gruppe 2 und 2+, die zur Reboarder-Kategorie gehören, sind mit einem Gesamtgewicht von bis zu 25 Kilogramm und mitwachsende bis zu 36 Kilogramm zugelassen. Der einfache Reboarder wird ab 15 Kilogramm Körpergewicht ins Fahrzeug eingebaut.
Sitzerhöhungen
Erhöhungen für Kinder sind mit und ohne Rückenteil erhältlich. Ist ein Rückenteil mit Seitenaufprallschutz am Kindersitz montiert, ist das Rückenteil mit dem Fahrzeuggurt auf dem Autositz zu sichern. Sitzerhöhungen ohne Rückenteil und Seitenaufprallschutz werden auf dem Fahrzeugsitz platziert. Das Kind schnallt sich mit dem Sitzgurt (Dreipunktgurt) über Schulter, Brust und Becken an.
Kindersitzerhöhungen gehören der Gruppe 3 an und sind für Kinder mit einem Gewicht von 22 bis 36 Kilogramm vorgesehen. Bei dieser Kindersitzart handelt es sich um einen vorwärts gerichteten Sitz.
Änderung nach ECE R 129: Körpergröße statt Gewicht
Die Änderung der EU-Norm wird unter anderem mit steigendem Gewicht der Kinder im Vorschul- und Grundschulalter begründet. Geht es rein nach dem Körpergewicht eines Kindes, kann ein zu früher Wechsel auf einen höhergestuften Kindersitz das Unfallrisiko erhöhen. Ob ein Kind im Kindersitz während der Fahrt sitzen bleibt oder sich abschnallt, hängt vermehrt von der geistigen Reife eines Kindes ab.
Kinder, die ein höheres Gewicht aufweisen, jedoch klein gewachsen sind, sind bei einem Aufprall mit einem zu großen Kindersitz einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt.
Der Gesetzgeber hat deshalb in der Straßenverkehrsordnung verfasst, dass alle Kinder unter 12 Jahren bei einer Körpergröße von bis zu 150 Zentimetern einen Kindersitz benötigen.
Experten für Kindersitze empfehlen Eltern und Erziehungsberechtigten auch über das abgeschlossene 12. Lebensjahr hinaus einen Kindersitz zu verwenden, wenn einer der folgenden Punkte erfüllt wird:
- Das Kind ist kleiner als 1,50 Meter.
- Dem Kind fehlt die geistige Reife, um ungefährdet ohne Kindersitz mitzufahren.
- Das Kind ist untergewichtig. (Rücksprache mit Kinderarzt halten.)
Die EU-Norm nach Körpergröße klassifiziert die Auto-Kindersitze wie folgt:
83 Zentimeter
Babys und Kleinkinder bis zu einer Körpergröße von 83 Zentimetern dürfen in einer Babyschale, Babywanne und solchen die als „mitwachsend“ eingestuft werden, mitfahren. Der Sitz ist entgegen der Fahrtrichtung aufzustellen.
Vorsicht: Die Norm ECE R 129 enthält einen Widerspruch. Laut den Angaben dürfen Kindersitze vorwärts gerichtet sein, wenn das Kind mindestens 70 Zentimeter groß ist. Nach deutscher Straßenverkehrsordnung ist das nicht zulässig, solange das Kind nicht mindestens 83 Zentimeter misst.
105 Zentimeter
Kindersitze für Fahrzeuge aller Art für Kinder mit einer Mindestgröße von 83 Zentimetern bis zu 105 Zentimetern müssen mit einem integrierten Hosenträgergurt ausgestattet sein.
150 Zentimeter
Frühestens ab einer Größe von 100 Zentimetern dürfen Kinder auf einem Kindersitz mit Rückenlehne und Seitenaufprallschutz im Fahrzeug sitzen. Dieser ist bis zu einer Körpergröße von 125 Zentimetern verpflichtend. Sitze der Kategorie sind bis zu einer Größe von 150 Zentimetern zulässig.
Ab 125 Zentimeter
Fahrzeugsitze für Kinder, die mindestens 125 Zentimeter groß sind, dürfen auf einem Sitz ohne Rückenlehne und Seitenaufprallschutz mitfahren. Sowohl dieser als auch vorwärts gerichtete Kindersitze für Kinder bis 150 Zentimeter beinhalten keinen integrierten Gurt. Kinder auf einem Kindersitz oder einer Kindersitzerhöhung nutzen den Dreipunktgurt am Fahrzeugsitz.
Der sicherste Sitzplatz im Kindersitz
Einige Eltern und Erziehungsberechtigte, die Kinder in ihrem Fahrzeug mitnehmen, sind verunsichert, wo sie den Kindersitz platzieren dürfen oder müssen. Es gibt verschiedene Ausführungen der Kindersitze, nicht alle sind für den sichersten Platz im Auto geeignet. Der ist der mittlere Rückbanksitz.
Fahrzeuge mit vier zugelassenen Sitzen erlauben nicht, einen Kindersitz mittig zu platzieren. Der Sitzplatz hinter dem Beifahrer ist dem Sitz hinter dem Fahrer zu bevorzugen. Statistiken belegen, dass Unfallschäden häufiger auf der Fahrerseite zustande kommen als auf der Beifahrerseite.
Ein weiterer Vorteil besteht für Autofahrer ohne Beifahrer darin, dass sie besser auf Notsituationen ihres Kindes reagieren können, wenn es auf dem Sitz hinterm Beifahrer im Kindersitz sitzt.
Der Beifahrersitz ist für Kinder unter 150 Zentimetern Körpergröße und 12 vollendeten Lebensjahren ungeeignet. Fahren im Fahrzeug so viele Kinder mit, dass alle Plätze belegt sind, ist das größte Kind auf dem Beifahrersitz zu platzieren.
Der Airbag auf der Beifahrerseite ist bei Verwendung eines Kindersitzes grundsätzlich abzuschalten.
Vor dem Kauf EU-Norm prüfen
Künftig sollen Kindersitze nur noch nach der EU-Norm ECE R 129 zugelassen werden. Bis dahin müssen Eltern und Erziehungsberechtigte die Einzelheiten der Normangaben der Hersteller berücksichtigen. Schon jetzt gilt eher auf die Körpergröße und weniger auf das Gewicht eines Kindes bei der Wahl des Kindersitzes zu achten.
Quellen:
eigene Recherchen des Autors und der Redaktion
billiger-autoreifen.com/kindersitz
www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/kindersitze/kindersitzberater/kindersitzpflicht
kindundspiel.net