Kita-Platz: was kostet er in welchem Bundesland?

Viele Eltern sind überrascht in Anbetracht der hohen Preise für einen Platz in der Kita. Hier gibt es teilweise große regionale Unterschiede, da die Kosten für die Betreuung des Kindes je nach Wohnort variieren. Wer sich frühzeitig informiert, kann die Kosten von Anfang an einplanen. Diejenigen erwartet keine böse Überraschung, wenn die Suche nach dem passenden Kita-Platz akut wird.

Das A und O bei der Kinderbetreuung: Früh nach einem Kita-Platz schauen

In Deutschland sind die Kita-Plätze rar gesät. Wer aufgrund von beruflichen Verpflichtungen oder aus anderen Gründen auf einen Platz für das Kind angewiesen ist, sollte sich daher frühzeitig bemühen.
Wichtig bei der Suche nach dem Platz: Eltern sehen sich die Betreuer und die Einrichtung zuerst live an und entscheiden sich danach, ob der Platz wirklich reserviert werden soll. Im Zuge dessen werden die Kosten verschiedener Plätze miteinander verglichen.
Haben Familien Glück und wohnen direkt an der Grenze zu einem anderen Bundesland mit günstigeren Kosten für den Kita-Platz, lohnt sich eventuell eine kurze Fahrt, um das Kind hinzubringen und wieder abzuholen.
Im Kontext Standort sollten Eltern allerdings Rücksicht auf das Kind und sein soziales Umfeld nehmen: Muss man weit zur Kita fahren, wohnen die Spielkameraden meistens in einem anderen Ort als das eigene Kind. Sich abseits des Kita-Aufenthalts zum Spielen zu verabreden, wird schwieriger.

So viel kostet der Platz in einer Kita je nach Bundesland

Einige weiter unten aufgezählte Bundesländer verlangen keine Gebühren für die Betreuung in der Kita – hier handelt es sich allerdings um eine Minderheit. In den meisten Bundesländern müssen die Eltern sowohl die Kosten für die Betreuung als auch die Kosten für die Verpflegung ganz oder zumindest teilweise tragen.
Sehr häufig kostet der Beitrag für den Kindergarten zwischen 1.000 und 4.000 Euro im Jahr. Hier gilt die Regel: Je mehr die Eltern verdienen, desto mehr müssen die bezahlen. Werden zwei Kinder gleichzeitig betreut, kostet der Platz für das zweite Kind wesentlich weniger als der Platz für das erste Kind.

Kosten uneinheitlich geregelt

Die Kosten sind nicht innerhalb eines Bundeslandes komplett einheitlich geregelt. Was allerdings oft möglich ist: Verfügen Familien nur über ein verhältnismäßig kleines Einkommen, können Sie einen Rabatt – zum Beispiel in Form der FamilyCard – erhalten.
Ein konkretes Beispiel: Hat eine Familie ein Einkommen pro Kalenderjahr von 50.000 Euro, zahlt sie rund 140 Euro, wenn ein Kind im Alter von anderthalb Jahren betreut werden soll. Dieser Fall gilt für Stuttgart. Die Eltern mit exakt dem gleichen Einkommen würden in Bayern rund 230 Euro zahlen.
Generell gilt die Regel: Sowohl das individuelle Einkommen pro Jahr, als auch das Alter des Kindes und die Dauer des Aufenthalts spielen eine Rolle. Den größten Einfluss auf die Kosten pro Jahr hat der Standort. Die Kosten variieren je nach Bundesland, Stadt sowie Region. Man geht davon aus, dass eine sehr hohe Nachfrage bzw. eine ohne Auslastung auch zu höheren Preisen für die Familien führt.

Kita-Plätze teilweise kostenfrei

Wer in Berlin lebt, für den gibt es sehr gute Nachrichten: Eltern müssen für den Platz in der Kita nichts zahlen. Nur der Anteil für die Verpflegung vor Ort muss übernommen werden, sofern Kinder die Verpflegung vor Ort in Anspruch nehmen.
Ist das Kind älter als drei Jahre, ist der Platz auch in Bremen kostenlos. Seit 2018 müssen Eltern in Brandenburg nichts mehr zahlen, wenn es sich um das letzte Lebensjahr vor der Einschulung handelt. Gleiches gilt für Nordrhein-Westfalen und für Thüringen.
Mecklenburg-Vorpommern ist sogar noch großzügiger: Das Bundesland übernimmt die Kosten für die Kita komplett.

Alle genannten Regelungen gelten derzeit und können sich jederzeit ändern. Bevor sich Eltern auf den kostenfreien Platz vor Ort verlassen, sollten sie sich noch einmal ausführlich vor Ort informieren. Die Höhe der Kosten kann genauso wie eine eventuelle Übernahme der Kosten nächstes Jahr ganz anders sein als dieses Jahr oder im letzten.

Kita und Kindergarten – das sind die Unterschiede

Der Begriff Kita steht stellvertretend für verschiedene Varianten der Kinderbetreuung abseits des elterlichen Haushalts. Ob mit dem Wort „Kita“ ein gewöhnlicher Kindergarten, der Kinderhort oder die sogenannte Kinderkrippe gemeint ist, wird je nach Bundeslands anders geregelt. Manchmal kommen regionale Unterschiede dazu.
Kinderkrippen sind meistens in die anderen Einrichtungen integriert und werden nur selten eigenständig betrieben. Meist werden dort Kinder betreut, die jünger als drei Jahre sind.
Handelt es sich um kleine Menschen zwischen drei und sieben Jahren, gehen diese in den Kindergarten. Manche Kinder werden nur am Vormittag betreut, andere bleiben den ganzen Tag. Bei den meisten Einrichtungen entscheiden die Eltern frei, welche Betreuungsart am besten zum eigenen Tagesablauf passt. Berufstätige Eltern sind häufig auf die ganztägige Betreuung des Nachwuchses angewiesen.