Jugendschutzgesetz: wie lang dürfen Jugendliche alleine unterwegs sein?

Wenn Jugendliche selbstständig werden sollen, müssen die Eltern den Sprösslingen Vertrauen entgegenbringen und sie auch abends alleine nach draußen lassen. Doch es gibt gewisse Grenzen, die sogar gesetzlich geregelt sind. An diese müssen sich Kinder, Eltern und Veranstalter gleichermaßen halten. Die verschiedenen Regelungen sind je nach Lebensalter gestaffelt: Je älter das Kind, desto länger kann es alleine draußen bleiben.

Wie lange darf ich mit 6 Jahren draußen bleiben?

Kinder, die maximal 6 Jahre alt sind, dürfen gar nicht alleine draußen bleiben. Selbst dann, wenn sich die Freunde, der Spielplatz oder ein anderes Ziel direkt vor der eigenen Haustür befinden, sollten Eltern kleine Kinder stets beaufsichtigen.
Wer keine Zeit hat, kann sich durch andere Eltern, die Großeltern oder eine Aufsichtsperson vertreten lassen. Für Kinder bis 6 Jahre lauern zu viele Gefahren auf offener Straße, die sie noch nicht einschätzen können.
Ob fahrende Autos, bissige Hunde und fremde Menschen mit schlechten Absichten – Kinder bis 6 gehen nur in Begleitung nach draußen. Wer ganz sichergehen will, nimmt das Kind bei der Hand. Das gilt insbesondere an belebten Orten, wie zum Beispiel der Fußgängerzone.

Wie lange darf ich mit 8 Jahren draußen bleiben?

Zwischen einem Lebensalter von 6 bis 8 Jahren werden die Kinder langsam selbstständiger. Viele 8-jährige Kinder gehen alleine zur Schule, besuchen Freunde oder erledigen sogar alleine kleine Aufgaben, wie zum Beispiel den Kauf von Lebensmitteln beim Laden um die Ecke.
Das ist vollkommen okay, solange die Kinder nur tagsüber unterwegs sind. Nachts sollten die Eltern nach wie vor als betreuende Person mit dabei sein.

Wie lange darf ich mit 10 Jahren draußen bleiben?

In diesem Alter ist es vollkommen okay, wenn Kinder schon alleine kürzere Wege hinter sich bringen. Ob zu Fuß oder mit dem Rad – der Weg zur Schule kann zum Beispiel ruhig alleine oder am besten gemeinsam mit guten Freunden bewältigt werden.
Allerdings ist es sinnvoll, dass Eltern klare Regeln mit den Kindern besprechen und auf die Einhaltung dieser Grenzen achten. Viele Eltern vereinbaren zum Beispiel mit Kindern ab 10 Jahren, dass diese spätestens bei Einbruch der Dunkelheit zu Hause sein müssen. Hält sich der Sprössling zuverlässig an diese Abmachung, steht dem Aufenthalt draußen ohne Eltern nichts im Wege.

Wie lange darf ich mit 12 Jahren draußen bleiben?

Mit 12 Jahren können Kinder ruhig alleine nach draußen und dort je nach Situation auch mehrere Stunden bleiben. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt sich in regelmäßigen Abständen über den Standort des Sprösslings informieren – zum Beispiel per Anruf, SMS oder Sprachnachricht.
Es bietet sich an, dass Kinder im Alter von 12 Jahren zusammen mit Freunden nach draußen gehen. In der Gruppe ist es sicherer als ganz alleine. Das gilt insbesondere, wenn fremde Menschen auf die Kinder zugehen.
Nachtmittags oder abends könne die Kinder mit 12 Jahren nach draußen, sofern es sich nicht um ein besonders gefährliches Umfeld handelt. An Bahnhöfen oder nahe anderer stark vom Verkehr frequentierten Gebieten ist das weniger ratsam. Eltern sollten abwägen, inwieweit sie dem Kind schon die Verantwortung für das eigene Handeln überlassen.

Wie lange darf ich mit 14 Jahren draußen bleiben?

Im Alter von 14 bzw. 15 Jahren dürfen Kinder bereits bis 22 Uhr draußen bleiben. Diese Regelung gilt übrigens unabhängig von Sommerzeit oder Winterzeit. Während es bei hohen Temperaturen noch sehr hell ist, wird es im Herbst und Winter meist gegen 18 Uhr dunkel. Dieser Umstand hat keinen Einfluss auf die Regelung.
Kinder im Alter von 14 Jahren dürfen nicht nur auf offener Straße, vor dem Haus oder auf dem Spielplatz bis 22 Uhr draußen bleiben. Sie können zum Beispiel auch das Kino oder eine Veranstaltung besuchen, sofern es sich um ein altersgerechtes Angebot handelt. Ausgenommen sind zum Beispiel nicht jugendfreie Filme oder Musik, die nicht zum Alter passt.
In die Diskothek dürfen Kinder in diesem Alter noch nicht. Das würde keinen Sinn ergeben, da die meisten Clubs erst gegen 22 Uhr öffnen. Oftmals sogar noch später. Um diese Uhrzeit dürfen die Kinder nicht mehr alleine draußen sein.
Wer seinem Kind dennoch die maximale Freiheit einräumen möchte, kann zum Beispiel gestatten, dass das Kind gemeinsam mit Freunden in der eigenen Wohnung bleibt. Eine Übernachtung ist nicht mit besonderen Risiken verbunden und trotzdem können die Jugendlich bis zu später Stunde wach bleiben.

Wie lange darf ich mit 16 Jahren draußen bleiben?

Ab einem Alter von 16 Jahren dürfen Jugendliche bis Mitternacht nach draußen. Theoretisch ist jetzt auch schon der Besuch einer Diskothek oder eines Clubs möglich. Viele Jugendliche gehen mit 16 oder 17 Jahren in einen Jugendtreff, wo sie ebenfalls bis 24 Uhr bleiben dürfen.
Bitte beachten: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen eine Diskothek nach 24 Uhr nur besuchen, wenn eine Begleitperson mitgeht, die mindestens volljährig ist. Hierbei muss es sich nicht zwingend um einen Elternteil handeln; eine gute Freundin oder ein guter Freund sind ebenso geeignet, um die Verantwortung zu übernehmen.
Wer vor 24 Uhr die Disco wieder verlässt, der muss keinen Begleiter mitbringen. Es wird auch kein von den Eltern ausgefüllter Zettel benötigt, der den Aufenthalt offiziell erlaubt.
Ein sogenannter „Muttizettel“ kann vom Erziehungsberechtigten ausgefüllt werden – mit Name, Datum und Unterschrift – um den Jugendlichen den Aufenthalt im Club zu ermöglichen. Dieser Zettel sorgt dafür, dass nicht mehr der Veranstalter, Club oder die Gaststätte die Verantwortung für den Jugendlichen trägt, sondern diese auf den Erziehungsberechtigten übergeht. Dieser Zettel wird immer dann benötigt, wenn Jugendlichen nach 24 Uhr bleiben möchte, aber keine Begleitperson mit dabei ist.
Wichtig: Ab 24 Uhr dürfen die Jugendlichen nicht mehr am Veranstaltungsort bleiben. Die Veranstalter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Ausweise kontrolliert werden und die Jugendlichen gegebenenfalls nach draußen gebracht werden. Kommen die Jugendlichen der Aufforderung nicht nach, kann die Polizei eingeschaltet werden.

Wie viel Eigenverantwortung ist richtig?

Viele Eltern kennen das: Ein Jugendlicher möchte gemeinsam mit gleichaltrigen und älteren Freunden einen Club besuchen, übernimmt aber rein rechtlich gesehen noch nicht die volle Verantwortung für das eigene Handeln.
Ob man in diesem Fall die Erlaubnis erteilt, indem man einen „Muttizettel“ ausfüllt oder eine volljährige Begleitung mitschickt, ist jedem selbst überlassen. Verantwortungsvolle Jugendliche, die es nicht mit dem Alkoholkonsum übertreiben, sollten ruhig die Nacht zum Tag machen dürfen – sofern es sich um einen seriösen Club handelt.
Weniger reife Jugendliche sollten besser bis zur Volljährigkeit warten, weil sie die Situationen dann besser einschätzen können. Zudem übernehmen sie die rechtlichen Konsequenzen ab einem Alter von 18 Jahren selbst. Kommt es zu irgendwelchen Zwischenfällen, durch die zum Beispiel eine Anzeige entsteht oder Geldsummen bezahlt werden müssen, können die Eltern nicht belangt werden.

Was passiert, wenn gegen das geltende Jugendschutzgesetz verstoßen wird?

Natürlich kommt es immer wieder vor, dass Jugendliche selbst oder die Veranstalter gegen das geltende Jugendschutzgesetz verstoßen. In diesem Fall kommen empfindliche Geldstrafen auf die Eltern oder auf dritte Verantwortliche zu.
Wer einem Kind ohne Eltern den Aufenthalt zum Beispiel in einer Gaststätte erlaubt, der muss als Gewerbetreibender mit einer Strafzahlung von rund 800 Euro rechnen. Handelt es sich beim Verantwortlichen um eine andere Person, kommen kosten von 300 Euro auf denjenigen zu.
Kinder unter 18 Jahren dürfen keine Zutritt zu Spielhallen erhalten – weder nachts, noch tagsüber. Wer gegen diese Regel verstößt, muss bis zu 200 Euro Strafe zahlen; bei öffentlichen Tanzveranstaltungen rund 1.000 Euro.