Den unerfüllten Kinderwunsch mit künstlicher Befruchtung wahr werden lassen

Wenn ein Wunsch für ein gemeinsames Kind einfach nicht wahr werden will, dann kann dies die beiden Partner und die Beziehung sehr belasten. Oftmals denken die Partner dann über eine künstliche Befruchtung nach. Doch auch dies kann noch ein langer Weg werden, aber am Ende überwiegt das Glück über ein eigenes gemeinsames Kind.

das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt laut Webseite des Universitätsklinikum Bonn (www.ukbonn.de) verschiedene Verfahren zur künstlichen Befruchtung
  • Nicht jede künstliche Befruchtung wird von der Krankenkasse gezahlt
  • Es gibt einen gesetzlichen Rahmen für die künstliche Befruchtung
  • Chancen und Risiken einer künstlichen Befruchtung müssen gegeneinander aufgewogen werden
  • Gemäß Studien kommt der Großteil der künstlich erzeugten Kinder gesund auf die Welt

Die verschiedenen Methoden bei Kinderwunschbehandlungen

Um den Kinderwunsch wahr werden zu lassen, gibt es zwei Verfahren, wobei eines dieser beiden Verfahren nochmals unterteilt werden muss. Der Unterschied wird allerdings im Labor vollzogen und für das Paar bleibt diese Methode bei einem gleichen Ablauf. So ist zu unterscheiden in Intraute Insemination (IUI) und In-vitro-Fertilisation (IVF).

Die Intraute Insemination

Bei der IUI wird mit dem normalen Zyklus der Frau gearbeitet. Hierbei reift eine Eizelle im Eierstock der Mutter heran. Als erstes wird das verwendete Sperma, das vom Vater selbst oder einem Spender stammen kann aufbereitet. Über einen Katheder werden die Samenzellen durch den Muttermund (Zervix) direkt in die Gebärmutter gegeben. Hier sollen sich die Samen dann mit der Eizelle verbinden wie es auch auf dem natürlichen Weg der Fall ist. Allerdings liegen die Erfolgschancen bei dieser Methode nur bei 12 bis 15 Prozent.

Die In-vitro-Fertilisation

Die IVF ist aufwändiger und dauert auch länger. Denn als erstes wird durch Gabe von Hormonen an die Frau versucht, mehr Eizellen heranreifen zu lassen. So können auf diese Weise bis zu 20 Eizellen im Eierstock heranreifen. Bei einer Punktion über die Gebärmutterwand wird unter Narkose in den Eierstock gestochen.

Die Eizellen werden aus den Follikeln, den Eiblässchen, gesaugt und entnommen. Danach werden im Labor die vorher ebenfalls vorbereiteten Spermien entweder vom Vater oder einem Spender, mit den Eizellen vermengt. Die Erfolgschancen einer Befruchtung liegen hier bei etwa 25 bis 30 Prozent. Meist werden der Frau dann mehrere befruchtete Eizellen wieder eingesetzt. Allerdings liegt die Geburtenrate hier auch nur bei 15 bis 20 Prozent, da es zu Abgängen kommen kann und sich nicht alle Eizellen in der Gebärmutter festsetzen.

Bei der IVF-Behandlung gibt es noch ein weiteres spezielles Verfahren, der Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Hierbei werden im Labor die Samenzellen direkt nach der Entnahme in die entnommenen Eizellen injiziert und der Frau wieder eingesetzt. Bei dem Transfer in die Gebärmutter gibt es verschiedene Verfahren.

Embryonentransfer

Wurde die künstliche Befruchtung außerhalb es Körpers mit IVF oder ICSI durchgeführt, wird die befruchtete Eizelle nach kurzer Zeit wieder in die Gebärmutter eingesetzt. Bei dem Embryonentransfer geschieht dies nach der Befruchtung spätestens innerhalb von drei Tagen.

Wird das Embryonenschutzgesetz liberal ausgelegt, dürfen die ersten Tage mehrere befruchtete Eizellen heranwachsen. Nach einer Kulturdauer von sechs Tagen dürfen der Frau jedoch maximal zwei Embryonen transferiert, also in die Gebärmutter eingesetzt werden. Gibt es weitere entwicklungsfähige Embryonen ist es möglich, diese zu kryokonservieren. Dies ist ein Verfahren bei dem die befruchteten Eizellen eingefroren werden. Die Embryos, die sich nicht entwicklungsfähig zeigen werden allerdings entsorgt. Dies ein Mittelweg, der oft praktiziert wird aber nicht ganz gesetzestreu da es hierfür keine eindeutige Rechtssicherheit gibt.

Wann der Transfer durchgeführt werden sollte, hängt immer auch von der individuellen Situation ab und muss entsprechend von den Fachärzten geprüft werden.

Blastozystentransfer

Bei mehreren befruchteten Eizellen kann es sinnvoll sein abzuwarten. Bis zu sechs Tage können die Eizellen sich heute in Nährlösungen außerhalb der Gebärmutter entwickeln und wachsen. Nach den ersten fünf Tagen entstehen die sogenannten Blastozysten. Da von den befruchteten Eizellen nur etwa 30 bis 50 Prozent dieses Stadium überhaupt erreichen, ist es sinnvoll, dies im Labor zu kontrollieren. Nach fünf bis sechs Tagen werden die Blastozysten dann in die Gebärmutter der Frau eingesetzt.

Die Chance auf ein Einnisten der Blastozysten ist höher, als dies bei einem Embryonentransfer der Fall ist. Denn eine fehler- oder mangelhafte Bildung der Zellen kann sich im Labor leichter feststellen lassen. So werden die ungeeigneten Zellgebilde früh genug erkannt und gar nicht erst genutzt. Allerdings sind bei den Raten und Prozentsätzen im direkten Vergleich der Schwangerschaften, die sich aus Blastozysten- oder Embryotransfer entwickeln, kaum Unterschiede zu erkennen.

Was sind TSE und MESA?

Es kann auch bei dem Mann eine Störung vorliegen, dass der Kinderwunsch nicht funktioniert. So gibt es auch hier ein Verfahren für die künstliche Befruchtung mit dem Samen des Vaters. Hierzu gehören die Testikuläre Spermienextraktion (TESE) bei der die Samen dem Hoden operativ entnommen werden sowie die Mikrochirurgische Epididymale Spermienaspiration (MESA) bei der die Samen aus den Nebenhoden gewonnen werden.

Denn beim Mann kann es vorkommen, dass sich in der Samenflüssigkeit keine Samen befinden und diese dann den Hoden direkt entnommen werden müssen. Danach wird wie bei der ICSI-Methode bei der künstlichen Befruchtung weiter vorfahren.

Kinderwunschbehandlung nicht ganz billig

Nicht nur aufwendig und komplex sondern auch nicht ganz billig ist die Behandlung, um einem Paar einen Kinderwunsch zu erfüllen. Ein Behandlungszyklus kann bis zu 3.300,00 Euro kosten. Kommt es nach der Behandlung nicht zu einer Schwangerschaft, wollen es die meisten Paare mit einem weiteren Behandlungszyklus versuchen, der dann nochmal genauso teuer wird. In verschiedenen Fällen übernehmen die Krankenkassen einen Teil dieser Kosten, hierfür müssen aber verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Paare müssen gemäß Richtlinien für künstliche Befruchtung miteinander verheiratet sein
  • Mindestalter von 25 Jahren bei beiden Partnern
  • nur Samen- und Eizellen der Partner dürfen verwendet werden
  • keinen Anspruch auf Zahlung haben weibliche Versicherte ab 40
  • dies gilt ebenfalls für männliche Versicherte über 50 Jahre

Sind die Partner oder einer der Partner jünger oder werden fremde Zellen benötigt, dann treten die Krankenkassen nicht ein. Auch ältere Paare haben ab einem bestimmten Alter den Versicherungsschutz für eine künstliche Befruchtung verloren. Verheiratet müssen die Partner immer sein, auch dann, wenn sie die Kosten insgesamt aus eigener Tasche tragen.

Die anteiligen Erstattungen von Krankenkassen und Bundesländern

Treten die Krankenkassen ein, dann wird anteilig folgendes erstattet:

  •  bis zu acht IUI Behandlungen ohne Hormongaben
  • bis zu drei IUI mit Hormongaben
  • zudem drei Behandlungszyklen mit ICSI oder IVF

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei einem genehmigten Behandlungsplan mindestens 50 % der Behandlungskosten. Im Rahmen von freiwilligen Zusatzleistungen übernehmen manche Krankenkassen aber auch mehr Kosten als die gesetzlich vorgeschriebenen 50 %, dies kann zum Beispiel bei einem erheblichen durch ein Gutachten bestätigten Leistungsdrucks eines der Partner sein.

Hinzu kommt, dass verschiedene Bundesländer den Paaren mit einem Kinderwunsch Zuschüsse gewähren, die zwischen 25 bis 50 Prozent der Behandlungskosten liegen können. Dieser Antrag sollte immer gestellt werden, wenn dies in dem Bundesland möglich ist, in dem der Wohnort des Paares liegt.

Die verschiedenen Risiken der Kinderwunschbehandlung

Da es sich um keine leichten Eingriffe ins Leben handelt, gibt es verschiedene Risiken bei der Behandlung, bei denen es wichtig ist, diese vorab zu kennen. Daher ist auch ein Beratungstermin vor der ersten Behandlung der beste Weg, die Risiken einschätzen zu können.

Das Risiko der hormonellen Behandlung

Bei der IVF wird oftmals eine hormonelle Stimulation der Eierstöcke vorgenommen. Dies soll das Heranreifen von mehr Eizellen bewirken, damit diese für eine assistierte Fortpflanzung zur Verfügung stehen. Es kann jedoch in seltenen Fällen durch die Hormongabe zu einer Vergrößerung der Eierstöcke kommen. Hierbei kann der Bauchumfang wachsen und die Frau hat vermehrt mit Bauchschmerzen und Übelkeit zu kämpfen. Bei regelmäßiger Kontrolle wird das Risiko hierfür aber auf weniger als ein Prozent geschätzt.

Kann es zu einer Mehrlingsschwangerschaft kommen?

Bei einer IVF werden bis zu drei befruchtete Eizellen oder Embryonen eingesetzt, daher ist auch immer eine Chance oder ein Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft gegeben. So liegt die Wahrscheinlichkeit für Geburten von Zwillingen sogar bei 20 bis 25 Prozent. Eine Drillingsgeburt liegt hingegen nur bei ein bis zwei Prozent. Natürlich ist eine Mehrlingsschwangerschaft immer ein höheres Risiko auch bei der Geburt.

ICSI und die Risiken einer Fehlbildung

Das Risiko für eine Fehlbildung ist nur geringfügig erhöht, wenn das ICSI Verfahren durchgeführt wird. Der Grund liegt hierfür wahrscheinlich bei einer erblichen Vorbelastung oder dem im Durchschnitt höheren Alter der Paare mit Kinderwunsch. Dies sind aber nur Spekulationen des es ist noch nicht erforscht, was die wirkliche Ursache hierfür ist.

Die künstliche Befruchtung bietet viele Chancen

Nachdem über die Risiken aufgeklärt wurde, sollten aber die Chancen bei einer Kinderwunschbehandlung nicht ins Hintertreffen geraten. Denn es wird die Zahl der Geburten, die aufgrund einer künstlichen Befruchtung weltweit zustande kamen, mittlerweile auf über zwei Millionen geschätzt. In Deutschland gibt es seit 1996 etwa 160.000 geborene Kinder nach einer Behandlung mit IVF oder ICSI. So werden nachweislich zwischen zwei und drei Prozent aller Kinder nach einer künstlichen Befruchtung geboren.

Die verschiedenen Faktoren für die Chance schwanger zu werden

Die Chancen für eine gelungene Schwangerschaft und der Geburt eines gesunden Kindes hängen immer von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu gehören das Alter der Frau, die Ursache, warum überhaupt eine Fruchtbarkeitsstörung vorliegt sowie auch die Anzahl der Versuche.

Je jünger eine Frau ist, desto leichter kann sie schwanger werden. Denn die Eizellen sind jünger und aktiver und lassen sich in der Regel besser befruchten. Wer genügend Geld hat, kann viele Versuche starten, in einem Fall mit zehn Versuchen besteht natürlich eine größere Chance als bei nur zwei oder drei Behandlungen.

Allerdings ist auch der körperliche Aufwand bei vielen Versuchen nicht außer acht zu lassen, manche Frauen schaffen es vielleicht auch psychisch nicht, sich vielen Behandlungen zu unterziehen und geben nach zwei oder drei gescheiterten Versuchen auf. Zudem gibt es verschiedene Arten der Fruchtbarkeitsstörungen die vorab ärztlich abgeklärt werden müssen. Bei manchen gelingt daher die künstliche Befruchtung, bei einer anderen Frau leider nicht.

Die Höhe der erfolgreichen Schwangerschaften nach einer künstlichen Befruchtung

Die Chance für eine Schwangerschaft beträgt pro Zyklus zwischen 20 und 30 Prozent bei Paaren ohne eine künstliche Befruchtung.

Bei der IVF Methode kommt es nach einer Behandlung in 25 bis 35 Prozent bei guten Voraussetzungen zu einer Schwangerschaft. So liegt die Schwangerschaftsrate bei etwa 50 bis 60 Prozent, wenn vier Versuche durchgeführt wurden.

Bei Krankheit kann der Fertilitätserhalt genutzt werden

Kommt es zu einer Krankheit bei Frau oder Mann, bei der es durch die erforderliche Behandlung zu Schädigungen an den Keimzellen kommen kann, dann ist es möglich, diese Keimzellen vorher zu entnehmen und aufzubewahren. Eine künstliche Befruchtung ist dann später, nach erfolgter Genesung wieder möglich.

Zu diesen keimzellschädigen Behandlungen gehören:

  • Strahlentherapie
  • fertilitätsschädigende Medikamente
  • Entfernung der Keimdrüsen durch erforderliche Operation

Die gesetzlichen Krankenkassen treten in einem solchen Fall in der Regel für die Kosten ein.

Ob es sich bei der Behandlung einer Krankheit um eine keimzellschädigende handelt oder nicht, wird von einem Facharzt oder -ärztin entschieden. Die Betroffenen werden im Vorfeld hierzu umfangreich beraten. Einen Anspruch für die Entnahme und die Kryokonservierung der Samen- bzw. Eizellen haben Männer bis zu einem Alter von 50 und Frauen bis zu einem Alter von 40 Jahren. Diese Altersgrenzen sind im § 27a SGB V geregelt und begründet.

Fazit

Es ist immer schwer, einem Paar mit unerfülltem Kinderwunsch zu raten, es mit künstlicher Befruchtung zu versuchen. Denn das Paar ist bereits durch den Kinderwunsch unter Druck, die künstliche Befruchtung ist zwar eine Chance aber dennoch auch immer mit einem Risiko verbunden. Bei manchen Paaren klappt es nach der Behandlung sofort mit der Schwangerschaft und der Geburt eines gesunden Kindes, andere hingegen jedoch versuchen es über Jahre, ohne dass es zu einer Schwangerschaft kommt. Zudem ist es auch eine Kostenfrage, denn wenn die gesetzliche Krankenkasse die anteiligen Kosten aus verschiedenen Gründen nicht übernimmt ist es für ein Paar kaum zu stemmen, die hohen Kosten zu tragen die entstehen, wenn es nicht direkt beim ersten Versuch zu einer Schwangerschaft und hieraus resultierenden Geburt kommt. Paare mit Kinderwunsch sollten sich jedoch immer als erstes an den Arzt oder die Ärztin ihres Vertrauens wenden, die beraten und weiterhelfen können.

Quellen:

https://www.krankenkasseninfo.de/ratgeber/magazin/61009/kuenstliche-befruchtung-damit-der-kinderwunsch-wirklichkeit-wird.html

https://www.medizin.uni-tuebingen.de/de/das-klinikum/einrichtungen/kliniken/frauenklinik/kinderwunsch-zentrum/rat-und-hilfe/chancen-und-risiken-der-behandlung

https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2018-09/kuenstliche-befruchtung-gesundheit-risiken-embryonenschutz?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F

https://kinderwunschaerztin.de/kinderwunsch/ivf-icsi/

https://www.kbv.de/html/fertilitaetserhalt.php

http:// www.kinderwunsch-uni-bonn.de | http://www.kinderwunsch-uni-bonn.de/Haeufigkeit-von-Fehlgeburten.16984.0.html

https://www.netdoktor.de/kinderwunsch/kuenstliche-befruchtung/