Muttizettel – was ist das?

Ein Muttizettel, was ist das? Wozu wird er überhaupt benötigt und wie muss er aussehen? Spätestens, wenn der Nachwuchs 16 oder 17 Jahre alt ist, wird das gemeinsame Feiern mit Freunden interessant. Ebenso der Besuch von Nachtclubs, Festivals und Konzerten mit anschließenden Partys. Dann kann der sogenannte Muttizettel eine wertvolle Hilfe sein.

Jugendliche und Ausgehzeiten

Ab 16 bis 18 dürfen sich Jugendliche bis 24 Uhr auf öffentlichen Veranstaltungen und in Clubs aufhalten. Das Problem hierbei ist, dass sowohl bei Konzerten als auch bei anderen Events die Höhepunkte meist erst nach Mitternacht stattfinden.
Für Jugendliche, deren Lieblingsband gerade noch spielt oder die nach Hause müssen, wenn es gerade anfängt Spaß zu machen ist das natürlich ärgerlich.
Mit einem richtig ausgefüllten Muttizettel wird es jedoch möglich, die Ausgehzeit zu verlängern. Entsprechende Formulare dafür können heruntergeladen werden. Denn eine handschriftliche Erlaubnis beispielsweise bis 3 Uhr morgens im Club zu bleiben reicht nicht aus.

Reicht der Muttizettel allein aus?

Nein, dieser allein ist nicht genug. Der Jugendliche benötigt zudem die Begleitung eines volljährigen Erziehungsbeauftragten. Dabei kann es sich um ältere Geschwister aber auch um ältere Freunde handeln. Wichtig ist in jedem Fall, dass es sich dabei um eine verlässliche Person handelt.
Zudem muss der Muttizettel korrekt ausgefüllt sein. Dazu gehören die folgenden Angaben:

  • Kopien der Ausweise
  • Unterschriften
  • Angabe der Uhrzeit, bis wann der Jugendliche die Veranstaltung verlassen muss

Auf vorgefertigten Formularen finden sich drei Abschnitte für den Erziehungsberechtigten, den Erziehungsbeauftragten und den Jugendlichen selbst. Das Ausfüllen ist daher sehr einfach.

Zählt der Muttizettel immer?

Natürlich wäre es praktisch, wenn die Papiere beispielsweise im Portemonnaie mitgeführt und bei jeder Veranstaltung vorgezeigt werden könnten. Allerdings ist das nicht möglich. Das Formular gilt jeweils nur für ein Event und muss danach entsprechend erneuert werden, wenn die Ausgehzeit verlängert werden soll.

Muss der Muttizettel akzeptiert werden?

Nein, Veranstalter oder die Besitzer von Clubs müssen diese nicht als bindend betrachten. Sie können sie von vornherein ausschließen oder aber am Einlass ablehnen. Gerade bei Events, die sehr voll sind oder potenziell ausufern können, wird das als Vorsichtsmaßnahme des Öfteren durchgeführt.
Denn einen Minderjährigen zur richtigen Zeit aus der Menschenmasse zu holen oder den Jugendlichen vor Gefahren zu bewahren übersteigt oft die Kapazitäten und die Möglichkeiten des Personals.
Damit es nicht zu Enttäuschungen kommt ist es daher sinnvoll, bereits im Vorfeld bei dem Veranstalter oder der Einrichtung anzurufen und sich über die jeweilige Regelung zu informieren. Einige machen dazu auch bereits auf ihren Webseiten Angaben wie beispielsweise Festivals.

Benötige ich eine Kopie?

Ja, besser sind sogar insgesamt drei oder vier Ausführungen. Dabei verbleibt jeweils eine Kopie bei:

  • den Erziehungsberechtigten: In der Regel handelt es sich hierbei um Vater oder Mutter.
  • Security beziehungsweise Einlass: Hierdurch sichert sich zum einen das Personal und zum anderen der Veranstalter ab.
  • dem Erziehungsbeauftragten: Wer als Aufsichtsperson und Begleitung dient, sollte sich ebenfalls absichern und eine Kopie mitführen. Hierdurch kann nachgewiesen werden, dass es sich nicht um einen Trick oder dergleichen handelt.
  • dem Jugendlichen selbst: Schichtwechsel oder fehlende Kommunikation können dafür sorgen, dass der Partyzettel „verloren“ geht und Jugendliche dazu aufgefordert werden, die Veranstaltung zu verlassen. Minderjährige sollten daher ein Exemplar unbedingt bei sich behalten, um den Nachweis griffbereit zu haben.

Kontrollanruf trotz Partyzettel?

Auch wenn die ausgefüllten Formulare vorliegen, kann der Einlass oder der Veranstalter verlangen, dass Kontrollanrufe bei den Erziehungsberechtigten erfolgen. Dies dient lediglich als doppelte Absicherung.
Günstig ist es daher, die notwendigen Telefonnummern direkt mit auf das Formular zu schreiben und die Erziehungsberechtigten darüber zu informieren, sodass sie gegebenenfalls den Zeitraum für einen möglichen Anruf freihalten und auch bei einer fremden oder unterdrückten Nummer reagieren. Weniger Umstände macht es übrigens, wenn direkt ein Erziehungsberechtigter anwesend ist.