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	<title>Alleinerziehend Archive - Moderne Eltern</title>
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	<description>Das Ratgeber-Magazin für Eltern und Großeltern</description>
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	<title>Alleinerziehend Archive - Moderne Eltern</title>
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		<title>Alleinerziehend: Kind taufen lassen? Pro und Contra</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 07 Aug 2021 14:40:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alleinerziehend]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn der Vater als alleinerziehender Elternteil entscheiden muss, ob das Kind getauft wird oder nicht, sollte das nicht aus dem Bauch heraus beschlossen werden. Stattdessen gilt es, pro und contra abzuwägen. Schließlich handelt es sich um eine Entscheidung, welche sich die nächsten Jahre erst einmal nicht mehr rückgängig machen lässt. ... <a title="Alleinerziehend: Kind taufen lassen? Pro und Contra" class="read-more" href="https://moderne-eltern.net/alleinerziehend-kind-taufen-lassen-pro-und-contra/" aria-label="Mehr Informationen über Alleinerziehend: Kind taufen lassen? Pro und Contra">Weiterlesen...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Wenn der Vater als alleinerziehender Elternteil entscheiden muss, ob das Kind getauft wird oder nicht, sollte das nicht aus dem Bauch heraus beschlossen werden. Stattdessen gilt es, pro und contra abzuwägen. Schließlich handelt es sich um eine Entscheidung, welche sich die nächsten Jahre erst einmal nicht mehr rückgängig machen lässt.</em></p>
<h2>Die Religion näher kennenlernen dank der Taufe</h2>
<p>Kinder, die getauft werden, kommen in der Schule auf jeden Fall in den Religionsunterricht. Dort lernen sie mehr über die eigene Religion und können auf Basis dies Wissens entscheiden, ob sie glauben möchten oder nicht.<br />
Wird ein Kind nicht getauft, wird es weder am Religionsunterricht teilnehmen, noch erlebt es die Konfirmation oder Kommunion. Das ist insofern ein Verlust, als es nicht in eine religiöse Gemeinschaft aus Gleichaltrigen aufgenommen wird. Dem Glauben bleibt es aus diesem Grund in den meisten Fällen fern &#8211; Ausnahmen gibt es natürlich immer, die sich erst im Erwachsenenalter taufen lassen.</p>
<h2>Die Taufpaten &#8211; ein wichtiger Aspekt bei der Taufe</h2>
<p>Die Taufpaten sollen dem Kind im besten Fall das ganze Leben lang zur Seite stehen. Sie geben ihm Ratschläge und bieten Hilfe an, wenn die Eltern das nicht können oder wollen.<br />
Nicht nur für die Kinder ist es ein erleichternder Gedanke, einen oder zwei Taufpaten zu haben, sondern auch für die Eltern. Gerade alleinerziehende Väter fühlen sich wohler, wenn es weitere Verantwortliche gibt, die es gut meinen mit dem eigenen Nachwuchs.</p>
<h2>Sicherheit und Halt aufgrund der eigenen Religionszugehörigkeit</h2>
<p>Für viele Menschen bedeutet der eigene Glaube so etwas wie Sicherheit und Halt in schwierigen Zeiten. Wer getauft wurden, der fühlt sich den anderen Menschen mit dem gleichen Glauben in der Regel automatisch zugehörig. Dadurch weiß das Kind, wo es hingehört.<br />
Sofern die Eltern einer aktiven Kirchengemeinde angehören, bieten sich hier viel Möglichkeiten für junge Menschen, ebenfalls aktiv teilzuhaben. Das vermittelt Sicherheit und Zuversicht. Viele Freundschaften entstehen zum Beispiel während religiöser Veranstaltungen oder bei von der Kirche initiierten Ferienlager für Jugendliche.</p>
<h2>Über den Kopf des Kindes hinweg entscheiden?</h2>
<p>Natürlich gibt es nicht nur Argumente, die für eine Taufe sprechen. Wer das Kind taufen lässt, der entscheidet für den Nachwuchs, dass dieser einer Religion angehören soll, die dem Kind vielleicht nicht gerecht wird.<br />
Kinder verfügen im Säuglingsalter nicht über eine eigene Meinung und können Ihre eigenen Ansichten nicht zum Ausdruck bringen. Folglich handelt es sich bei der Taufe um eine Entscheidung über den Kopf des Kindes hinweg.<br />
Vielleicht wird das Kind später einmal wütend darüber sein, dass man es schon so früh getauft hat, statt einfach abzuwarten. Generell ist es kein Problem, sich als Teenager oder als junger Erwachsener noch taufen zu lassen &#8211; die Eile lässt sich einem Kind daher später nur bedingt logisch erklären &#8211; außer mit den oben angeführten Argumenten.</p>
<h2>Austritt kostet Zeit und Geld</h2>
<p>Wer später aus der Kirche austreten will, der muss aktiv etwas dafür tun. Man muss beim Amt vorstellig werden, eine Unterschrift leisten und sogar eine Gebühr für den Aufwand und die Bearbeitung bezahlen.<br />
Diese Kosten und Mühen ersparen Eltern ihrem erwachsenen Kind, indem sie es nicht vorschnell taufen lassen. Das Kind kann später immer noch entscheiden, ob es katholisch oder evangelisch werden möchte oder im Zweifel ohne eine Konfession lebt.<br />
Nicht nur der Austritt wird teuer, sondern auch die Kirchensteuer wird vom Kind bezahlt, sobald es berufstätig ist. Viele Menschen empfinden diese Abgaben als durchaus unfair, wenn sie sich nicht selbst für die Zugehörigkeit zu einer Glaubensrichtung entschieden haben.<br />
Eventuell gibt das betroffene Kind seinen Eltern die Schuld daran, dass am Ende des Monats aufgrund der Kirchensteuer weniger Geld auf dem Konto bleibt. Die Steuer muss solange bezahlt werden, bis man die Zeit und die Motivation findet, aktiv auszutreten.</p>
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		<title>Kindeswohl und Umgangsrecht: Das ist wichtig!</title>
		<link>https://moderne-eltern.net/kindeswohl-und-umgangsrecht-das-ist-wichtig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Aug 2021 14:45:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alleinerziehend]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Thema Umgangsrecht betrifft sowohl Elternteile, welche in Trennung leben oder bereits geschieden sind und somit räumlich getrennt von den Kindern wohnen, als auch Großeltern. Wenn Treffen mit dem Kind oder Enkelkind verweigert werden, sollte man sich ausführlich mit dem Thema Umgangsrecht befassen. Es zahlt sich aus, wenn man seine ... <a title="Kindeswohl und Umgangsrecht: Das ist wichtig!" class="read-more" href="https://moderne-eltern.net/kindeswohl-und-umgangsrecht-das-ist-wichtig/" aria-label="Mehr Informationen über Kindeswohl und Umgangsrecht: Das ist wichtig!">Weiterlesen...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Das Thema Umgangsrecht betrifft sowohl Elternteile, welche in Trennung leben oder bereits geschieden sind und somit räumlich getrennt von den Kindern wohnen, als auch Großeltern.<br />
Wenn Treffen mit dem Kind oder Enkelkind verweigert werden, sollte man sich ausführlich mit dem Thema Umgangsrecht befassen. Es zahlt sich aus, wenn man seine eigenen Rechte kennt und diese &#8211; im Zweifel mit einem Anwalt &#8211; durchsetzen kann.</em></p>
<h2>Was bedeutet eigentlich &#8222;Kindeswohl&#8220;?</h2>
<p>Viele rechtliche Entscheider in Bezug auf das Umgangsrecht haben vor allem das sogenannte Kindeswohl im Blick. Wird dieses gefährdet, besteht die Möglichkeit, dass selbst leibliche Eltern nicht mehr per se das Recht erhalten, die Kinder zu treffen. Aber was genau versteht man unter diesem Begriff?<br />
Es gibt keine allgemeingültige Definition. Stattdessen handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der sich an den anzunehmenden Bedürfnissen eines Kindes und seinen Grundrechten ausrichtet. Gefährdet sind Kinder, wenn entweder das körperliche, das seelische oder geistige Wohl des jungen Menschen potenziell gefährdet wird.<br />
Gerade im Bereich Familienrecht spielt der Begriff eine Rolle. Sehen zum Beispiel Erzieher, Lehrer oder andere Dritte das Wohl eines Kinds gefährdet, melden sie das beim Jugendamt. Dieses schreitet ein und entzieht im Extremfall das Sorgerecht oder das Umgangsrecht.</p>
<h2>Wie das Umgangsrecht in Deutschland definiert wird</h2>
<p>Dieses besondere Recht garantiert beiden Seiten &#8211; sowohl dem Kind als auch den Erwachsenen &#8211; den gegenseitigen Umgang. Weitere Bezugspersonen können vom Umgangsrecht genauso betroffen sein. Hierzu zählen unter anderem die Pflegeeltern oder die leiblichen Geschwister.<br />
Das Umgangsrecht kann nur mit Begründung eingeschränkt oder gänzlich außer Kraft gesetzt werden. Wer nicht mit der Entscheidung eines Gerichts oder eines Amts zufrieden ist, der kann sich das Umgangsrecht eventuell erstreiten &#8211; allerdings nur, wenn das oben erläuterte Kindeswohl nicht durch den Umgang gefährdet wird.<br />
Das Umgangsrecht wird in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch genauer definiert.<br />
Das Sorgerecht und das Umgangsrecht sind zwei verschiedene Dinge. Wer das Sorgerecht hat, dem stehen deutlich mehr Rechte in Bezug auf das Kind zu, als Menschen mit einem bloßen Umgangsrecht genießen. Nur weil man ein Kind sehen darf, heißt das nicht, dass man eine Entscheidungsbefugnis innehat.</p>
<h2>Rechte von Eltern und Kind im Fokus</h2>
<p>In erster Linie ist das Umgangsrecht dafür gedacht, sowohl das Kind als auch die Eltern vor einer Separierung zu schützen. Sind die Eltern zum Beispiel getrennt, kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, nicht einfach den Umgang verbieten.<br />
Sowohl der Vater als auch die Mutter haben Rechte und Pflichten in Bezug auf Ihr gemeinsames Kind. Sie werden hiervon nicht entbunden, weil sie nicht mehr mit dem Partner zusammen sind. Gleiches gilt für Großeltern, die vielleicht keinen Kontakt mehr zu den Eltern pflegen, aber trotzdem die Enkelkinder sehen wollen.<br />
Das Gericht wägt bei Streitigkeiten mit Bezug zum Umgangsrecht stets alle Interessen ab. Im Fokus steht das Kindeswohl, doch auch die Wünsche von Eltern sowie Großeltern oder Geschwistern werden berücksichtigt.</p>
<h2>Sorgerecht und Umgangsrecht &#8211; das sind die Unterschiede</h2>
<p>Die beiden Rechte werden unabhängig voneinander betrachtet. Jeder Elternteil darf mit dem Kind Umgang haben, aber nicht jeder Elternteil hat automatisch das Recht, zum Beispiel über den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen.<br />
Das Sorgerecht kann entweder nur ein Elternteil haben oder die beiden Elternteile teilen es sich einvernehmlich. Es gibt sogar Fälle, in denen keiner der beiden Elternteile das Sorgerecht hat, weil es zum Wohle des Kindes an die Großeltern übergeht.<br />
Wer das Sorgerecht hat, bestimmt über die religiöse Erziehung, über die Wahl der Schule über den Namen und über die medizinischen Behandlungen eines Kindes. Bei all diesen Punkten handelt es sich allerdings nicht nur um Rechte, sondern auch um ausdrückliche Pflichten. Der Elternteil mit Sorgerecht muss zum Beispiel dafür sorgen, dass das Kind adäquate medizinisch betreut wird.</p>
<h2>Diese Personengruppen können ein Umgangsrecht haben</h2>
<p>Nicht nur die leiblichen Eltern eines Kinds haben per se ein Umgangsrecht, sofern nichts dagegenspricht. Auch die Großeltern, die leiblichen Geschwister und die Stiefgeschwister können das Umgangsrecht einklagen, falls es ihnen verwehrt wird.<br />
Gibt es Pflegeeltern, haben diese ebenfalls ein Recht, das Kind zu sehen &#8211; aber nur in bestimmten Fällen. Sofern noch weitere enge Bezugspersonen des Kindes existieren, können diese auf ein Umgangsrecht bestehen.<br />
Nicht alle genannten Personengruppen haben ein Recht auf Kontakt zum Kind. Es muss ausdrücklich eine sozial-familiäre Beziehung vorliegen, um dieses Recht auch tatsächlich durchsetzen zu können. Wer noch nie Verantwortung für ein Kind übernommen hat oder keinen Kontakt hatte, muss unter Umständen auf das Umgangsrecht verzichten.</p>
<h2>Diese Pflichten bestehen beim Umgangsrecht</h2>
<p>Sowohl das Kind als auch die Eltern haben das Recht auf Umgang, was allerdings auch Pflichten für die Erwachsenen mit sich bringt. Dazu gehört, dass man das Besuchsrecht des anderen Elternteils akzeptiert und eine Terminierung ermöglicht.<br />
Theoretisch sollte der eine Elternteil das Kind sogar zum Umgang mit dem anderen Elternteil motivieren und es in seiner Entscheidung bestärken, beide Eltern sehen zu wollen. Ob dieser Pflicht tatsächlich nachgegangen wird, lässt sich in der Praxis allerdings nur schwer überprüfen.<br />
Wer das Umgangsrecht hat, muss auch die Kosten für den Kontakt tragen. Möchte das Kind zum Beispiel mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren oder es braucht Verpflegung für den Weg, sollten alle Menschen mit Umgangsrecht gemeinsam oder getrennt für diese Kosten aufkommen.</p>
<h2>So oft dürfen Betroffene das Kind sehen</h2>
<p>Generell finden die Besuche regelmäßig sowie in einem zeitlich begrenzten Rahmen statt. Sofern sich beide Elternteil gemeinsam mit dem Kind auf längere Aufenthalte einigen und das Kindeswohl nicht gefährdet wird, sind individuelle Ausnahmeregelungen möglich.<br />
Es gibt keine gesetzliche Regelung, was die Dauer der Ausübung vom Umgangsrecht vorschreibt. Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich die Elternteile ohne das Einschreiten Dritter einig werden. Funktioniert das nicht, müssen die Details vor Gericht geklärt werden.<br />
Denkbar sind in der Praxis zum Beispiel Regelungen wie die folgende: Das Kind besucht seinen leiblichen Vater, bei dem es nicht lebt, alle 14 Tage. Es kommt freitagabends an und verbringt das Wochenende beim Vater, bevor es sonntagnachmittags wieder zur Mutter zurückkehrt.<br />
Allgemein sollen die Eltern laut aktuellem BGB miteinander kooperieren &#8211; und zwar im Sinne des Kindes. Möchte das Kind zum Beispiel beim anderen Elternteil übernachten, sollte man diesem Ansinnen keine Steine in den Weg legen. Zudem müssen die Eltern gegenüber dem Expartner loyal sein. Das Kind wird nicht aufgewiegelt oder ähnliches.</p>
<h2>Sonderfall: Ein Elternteil verweigert das Umgangsrecht</h2>
<p>Natürlich funktioniert die Umsetzung des Umgangsrechts nicht in allen Fällen so harmonisch, wie es eigentlich laut BGB gefordert wird. Manchmal verstehen sich zum Beispiel die Elternteile nicht mehr gut und der eine möchte dem anderen schaden, indem der Umgang mit dem Kind verwehrt wird. Hier handelt es sich um einen Sonderfall, der meistens vor Gericht geklärt werden muss.<br />
Laut gängiger Gesetzgebung kann man das Umgangsrecht nur dann aussetzen oder einschränken, wenn das Wohl des Kindes akut gefährdet ist. Es reicht allerdings nicht, bloße Vermutungen anzustellen, sondern die Situation wird von einem Experten beurteilt. Zu hoch ist das Risiko, dass es sich um eine bösartige Unterstellung handelt, die letztlich Kind und Elternteil schadet.</p>
<h2>In diesem Fällen gilt das Umgangsrecht nicht pauschal</h2>
<p>Wird das Kinderzahl aufgrund von Misshandlungen &#8211; körperlicher oder seelische Natur &#8211; gefährdet, ist das ein Grund für die Entziehung des Umgangsrechts.<br />
Wird das Kind nicht ausreichend vor ansteckenden Krankheiten geschützt, gilt das Gleiche. Wenn der Elternteil mit Umgangsrecht, aber ohne Sorgerecht Alkoholiker ist, kann das Umgangsrecht ebenfalls verweigert werden.<br />
In manchen Fällen besteht das Risiko einer Entführung &#8211; zum Beispiel, wenn ein Elternteil im Ausland lebt oder schon einmal mit der Entführung gedroht hat. In dieser Situation kann zumindest die Aussetzung des Umgangsrechts erwogen werden.</p>
<h3>Sonderfall: Wenn das Umgangsrecht verweigert wird</h3>
<p>Haben sich ein Elternteil oder die Großeltern das Umgangsrecht gesichert, müssen sich die Menschen, welche aktuell das Sorgerecht haben, an diese Weisung halten.<br />
Das ist nicht nur wegen der Eltern wichtig, sondern sollte auch im Sinne des Kindes so schnell wie möglich durchgesetzt werden. Gerade kleine Kinder entwöhnen sich schnell und wollen den Elternteil eventuell irgendwann gar nicht mehr sehen.<br />
Wer keinen Kontakt zum Kind bekommt, obwohl er das Umgangsrecht hat, sollte sich am besten sofort an das Jugendamt wenden. Ansonsten hilft der Kinderschutzbund mit wichtigen Ratschlägen oder konkreten Hilfestellungen weiter.<br />
Sofern trotz des Einschaltens des Jugendamts der Kontakt verwehrt bleibt, muss ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden. Eventuell ist eine außergerichtliche Einigung möglich, wenn man sich an Dritte wendet, die alle Betroffenen an einen Tisch bringen.<br />
In jedem Fall ist es sinnvoll, einen Anwalt ein zuschalten. Hierbei handelt es sich am besten um einen Anwalt, der bereits von Anfang an in die Streitigkeit involviert war. Dieser hilft auch dabei, trotz aller Emotionen sachliche Argumente für den Umgang zu finden. Das ist wichtig, um das Jugendamt und letztlich das Gericht zu überzeugen.</p>
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		<title>Plötzlich alleinerziehend &#8211; den Alltag meistern</title>
		<link>https://moderne-eltern.net/ploetzlich-alleinerziehend-den-alltag-meistern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Aug 2021 08:48:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alleinerziehend]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Als alleinerziehender Elternteil ist man plötzlich für alles, was die Kinder betrifft, alleine verantwortlich. Gründe für diese neue Familienzusammensetzung gibt es viele. Manchmal steckt eine Trennung, die sich bereits angekündigt hat, dahinter. Manchmal trifft es den verbleibenden Elternteil auch wie ein Schlag. Nämlich dann, wenn es vom Partner oder der ... <a title="Plötzlich alleinerziehend &#8211; den Alltag meistern" class="read-more" href="https://moderne-eltern.net/ploetzlich-alleinerziehend-den-alltag-meistern/" aria-label="Mehr Informationen über Plötzlich alleinerziehend &#8211; den Alltag meistern">Weiterlesen...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Als alleinerziehender Elternteil ist man plötzlich für alles, was die Kinder betrifft, alleine verantwortlich. Gründe für diese neue Familienzusammensetzung gibt es viele. Manchmal steckt eine Trennung, die sich bereits angekündigt hat, dahinter. Manchmal trifft es den verbleibenden Elternteil auch wie ein Schlag. Nämlich dann, wenn es vom Partner oder der Partnerin, überraschend verlassen wurde. Im schlimmsten Fall ist der zweite Elternteil verstorben. Meist sind es Frauen, die sich dieser neuen Situation als Alleinerziehende stellen müssen. Doch egal, ob Mutter oder Vater &#8211; plötzlich ein alleinerziehender Elternteil zu sein, stellt jeden Menschen vor eine Menge Herausforderungen, um den Alltag mit Kind erfolgreich meistern zu können. Welche Probleme nun auf die verkleinerte Familie zukommen können, und wie der alleinerziehende Elternteil diese bewältigen kann, ist hier zu erfahren.</em></p>
<h2>Wenn die Unterhaltszahlungen für das Kind ausbleiben</h2>
<p>Häufig stehen Eltern, die plötzlich zu Alleinerziehenden geworden sind, zunächst vor einem finanziellen Problem. Das Kindergeld vom Staat wird zwar weiter bezogen, doch was ist, wenn der Partner oder die Partnerin Hauptverdiener in der Beziehung war und nun die finanzielle Unterstützung drosselt, oder zunächst ganz aufgibt? Auf Unterhalt für das Kind hat der erziehende Elternteil Anspruch. Falls der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin, diesen nicht zahlen kann, oder das nicht freiwillig tut, sollte man sich zunächst an die Unterhaltsvorschusskasse wenden. Diese zahlt einen Mindestsatz an Unterhalt aus, um die kurzfristige Versorgung des Kindes zu gewährleisten. Weiterhin unterstützen die Jugendämter alleinerziehende Elternteile dabei die Unterhaltszahlungen vom säumigen anderen Elternteil zu erhalten. Gibt es dauerhaft Probleme, was die Unterhaltszahlungen anbetrifft, stellt das Jugendamt kostenlos eine Beistandschaft zur Verfügung, die die Ansprüche des Kindes durchsetzt. Auch ein Anwalt kann hierbei helfen. Wer wenig Geld hat, beantragt dafür beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein, und muss lediglich einen sehr geringen Eigenanteil für diese Unterstützungsleistung bezahlen.</p>
<h2>Mutter oder Vater rund um die Uhr: wer hilft bei der Kinderbetreuung?</h2>
<p>Viele Alleinerziehende haben Probleme einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Denn wer betreut in der Zeit, in der man arbeitet, das Kind? Auch hier kann das Jugendamt in vielen Fällen helfen. Wer Geldsorgen hat, kann dort die Übernahme von Betreuungskosten beantragen. Egal, ob das Kind in den Hort, die Kita oder zu einer Tagesmutter geht, während der erziehende Elternteil arbeitet. Man sollte beim Jugendamt außerdem unbedingt darauf hinweisen alleinerziehend zu sein. Denn sind die Betreuungsplätze knapp, kann das Jugendamt in diesem Fall dabei helfen einen Betreuungsplatz zu organisieren. Für Kinder, die jünger als drei Jahre sind, haben Eltern einen rechtlichen Betreuungsanspruch.</p>
<h2>Zusätzlich eine private Kinderbetreuung organisieren</h2>
<p>Natürlich kann es sein, dass die genannten Betreuungsangebote nicht ausreichen, um Vollzeit arbeiten zu können oder auch um selbst einmal durchschnaufen und ein paar Stunden Zeit für sich haben zu können. Fast überall gibt es kirchliche oder soziale Träger, die Kinderbetreuungsangebote oder Spielgruppen haben. In einigen Fällen werden auch Leih-Omas oder ehrenamtliche, und damit kostenfreie, Babysitter vermittelt. Anlaufstellen können zum Beispiel die Kirchengemeinden, die Caritas, Stadtteilzentren oder der Sozialdienst katholischer Frauen sein. Auch Nachbarn helfen oft aus, wenn es um kurzfristige Betreuungsengpässe geht. Lohnenswert ist es auch sich ein eigenes Netzwerk mit anderen Alleinerziehenden aufzubauen. Die Kinder können reihum betreut werden, sodass jeder und jede einmal mehrere Kinder bei sich betreut, dafür aber auch einmal Freiräume für Erledigungen und Freizeit ohne Kind hat. Wichtig ist, dass man keine Scheu hat auf die Menschen im eigenen Umfeld zuzugehen und deren Hilfe anzunehmen.</p>
<h2>Ist man als alleinerziehender Elternteil zum ewigen Singledasein verdammt?</h2>
<p>Wenn sich der Trennungsschmerz gelegt oder die Trauer um einen verstorbenen Partner gesetzt hat, haben viele Alleinerziehende Sehnsucht nach einer neuen Liebe. Doch was ist, wenn eine Beziehung erstens nicht in den vollen Tagesplan passt und man zweitens gar nicht wüsste wie und wo man überhaupt eine neue Liebe kennenlernen sollte, wenn man ständig nur für das Kind da ist? Hier können Online-Dating-Portale Abhilfe schaffen. Denn sie bieten die Möglichkeit sich erst einmal schreibend näher kennenzulernen, um abzuschätzen, ob eine Person überhaupt für eine nähere Bekanntschaft in Frage kommt. Möchte man die Person in natura kennenlernen kann zunächst ein kurzes Treffen auf einen Kaffee, oder zu einem Spaziergang, vereinbart werden. Dies ist mit weniger Erwartungen beiderseits belegt, als ein ausladendes Abendessen, und lässt sich zeitlich meist auch besser organisieren, als ein kompletter Abend. Funkt es, kann man danach immer noch in größeren Schritten planen.</p>
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